Hygienekonzept

 

Schutz- und Hygienekonzept

 

 

 

Für die Tätigkeit der Trageberatung und Monatshygieneberatung werden folgende Aspekte als Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt:

 

 

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet einen negativen Corona Antigen Schnelltest Nachweis vorzulegen, der nicht älter als 24h ist.

 

 

 

  1. Wärend der gesamten Beratung wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen der Beraterin und dem Kunden möglichst eingehalten. Ausnahmen bilden beispielsweise Situationen, in dennen die Sicherheit des Babys oder Kleinkindes möglicherweise gefährdet ist.

 

 

 

  1. Alle Beteiligten tragen während der gesamten Beratung eine Mund-Nasen-Bedeckung. (Ab der Haustür) Ausgenommen hiervon sind Babys, sowie Kinder unter 6 Jahren.

 

 

 

  1. Der Raum, in dem die Beratung statt findet, wird vor und nach der Beratung gelüftet, sowie während der Beratung mit Rücksicht auf anwesende Babys und/od. Kleinkinder

 

 

 

  1. Zu Beginn der Beratung desinfizieren sich alle die Hände.

 

 

 

  1. Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten (Husteh und Niesen in die Armbeuge).

 

 

 

  1. In der Beratung bekommt jeder eine eigene Tragepuppe.

 

 

 

  1. Alle verwendeten Materialien (Puppen, Tücher, Tragen usw.) werden nach Gebrauch gesondert gelagert, mindestens 48h ausgelüftet oder direkt gewaschen, bevor sie bei den nächsten Kunden zum Einsatz kommen.

 

 

 

  1. Das Baby/Kind wird nur von den Eltern gehalten oder eingebunden.

 

 

 

  1. Die Beratung findet nur statt, wenn sich alle Beteiligten gesund fühlen und keinen wissentlichen Kontakt zu Covid-19-positiven Personen hatten.

 

 

 

  1. Sollte bei einem oder mehreren der Beteiligten in einem Zeitraum von 14Tagen nach der Beratung Kranheitssymptome auftreten oder ein Test auf Covid-19 positiv ausfallen, müssen umgehend alle anderen Personen, die bei der Beratung anwesend waren, informiert werden.

 

 

 

Um eine Kontaktermittlung im Falle eines nachträglichen, postiven Covid-19-Falls zu ermöglichen, ist eine Dokumentation der Kontaktdaten notwenig. Eine Übermittlung der Daten ist nur zum Zwecke der Auskunfsterteilung auf Anfordungerung des zuständigen Gesundheitsamtes erlaubt. Eine Weitergabe sowie Einsichtnahme anderer Dritter ist untersagt. Nach Ablauf von vier Wochen werden die Daten vernichtet.

 

 

 

Die Kunden werden bei der Buchung einer Beratung über die festgelegten Maßnahmen informiert.

 

 

 

Stand: 13.01.22